Eine Hundehaftpflicht ist sinnvoll. Das wird vor allem dann deutlich, wenn man sich einmal die möglichen Schadensfälle anschaut, die jeden Tag von den Haftpflichtversicherern reguliert werden.
So springt die Haftpflicht beispielsweise ein, wenn der eigene Hund sich im Hotelzimmer oder der Ferienwohnung das Mobiliar vorgenommen und z.B. den Bezug des Sofas beschädigt hat – vorausgesetzt, solche Mietsachschäden sind mitversichert. Und auch zerkratzter Lack an Autos, beschädigte Türen bei Freunden durch kratzende Hunde oder beschädigte Elektrogeräte durch übermütige Hunde werden von der Hundehaftpflicht reguliert.
Hund verursacht Unfall
Reißt sich ein angeleinter Hund los und verursacht einen Verkehrsunfall, muss die Hundehaftpflicht zahlen. In dem Fall war ein Autofahrer ausgewichen und hatte einen Unfall verursacht, um dem Hund und der hinterherlaufenden Halterin auszuweichen. Das Landgericht Coburg sah hier das Verschulden der Halterin, sodass die Hundehaftpflicht für die Unfallfolgen aufkommen muss.
Personenschäden: Selten, dafür aber teuer
Seltener kommen Menschen durch Hunde zu Schaden, aber vom Biss bis zum umgelaufenen Passanten kann schnell ein Schaden entstehen, den niemand vorhersehen kann. Und die finanziellen Folgen können immens sein, wie ein Fall zeigt, der vor dem Oberlandesgericht Celle entschieden wurde. Dort wurde ein Hund für das Einkaufen von seiner Besitzerin vor dem Supermarkt angeleint. Als sich eine andere Kundin dem Gemüseladen näherte, sprang der Hund sie an lief bellend auf sie zu. Die Kundin erschrak, wich zurück und stürzte dabei. Dabei brach sie sich das Handgelenk und einen Lendenwirbel. Den Gesamtschaden in Höhe von 6.500 Euro regulierte die Hundehaftpflicht.
Hund beißt Tierarzt – und nun?
Ganz andere finanzielle Dimensionen erreichen Schäden, die dazu führen, dass der Betroffene berufsunfähig ist. Das zeigt ein Fall, der vor dem Oberlandesgericht Celle entschieden wurde. Dabei ging es um einen Hund, der einen Tierarzt gebissen hatte. In dem Fall hatte ein operierter Hund dem Tierarzt in die Hand gebissen − der fürchtete, seinen Job als Tierarzt nicht mehr ausüben zu können und verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Halterin des Hundes wollte nicht zahlen, weil der Hund sich zum Zeitpunkt des Bisses gar nicht in ihrer Obhut befand und sie somit auch keine Möglichkeit hatte, auf das Tier einzuwirken. Das Gericht mochte sich dieser Meinung nicht anschließen: Die Haftung sei eine Gefährdungshaftung, die unabhängig vom Verhalten des Halters greife, sodass es nicht darauf ankomme, ob der Halter Einfluss auf das Tier nehmen kann oder nicht. Damit besteht auch in einem solchen Fall tatsächlich ein Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch, den die Hundehaftpflicht reguliert.
„Vorsicht, bissiger Hund!“
Jeder kennt die Hinweisschilder auf bissige Hunde. Solche Schilder befreien allerdings keinen Halter davon, auf sein Tier aufzupassen. Denn der Halter eines Rottweilers und eines Staffordshire-Terriers hatte zwar mit einem Schild vor den Hunden gewarnt, trotzdem hatten sie einen Besucher angefallen und gebissen. In diesem Fall muss der Halter trotz des Warnschildes auf die Tiere aufpassen, wenn er weiß, dass sie gefährlich und aggressiv sind.
Fremde Hunde nicht streicheln
Auch das ist ein häufiges Schadensszenario: Ein Fremder streichelt den eigenen Hund ungefragt und wird gebissen. Wer aber einen fremden Hund streichelt, ohne vorher mit dem Hundehalter gesprochen zu haben, trägt eine nicht unerhebliche Mitschuld, wenn er gebissen wird. Insofern gilt: Immer lieber die Hände von fremden Hunden lassen.
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Bild: Crapload, Quelle: Wikimedia Commons, creative commons CC BY-SA 3.0