Zum Trost oder auch zur Abwechslung haben sich die Deutschen im Corona-Jahr 2020 etwa 1 Million Haustiere zugelegt. Es leben alleine 10,7 Millionen Hunde in den Haushalten. Da für sie Steuern entrichtet werden müssen, besteht eine Meldepflicht. Was muss man als Hundebesitzer beim Anmelden des neuen Mitbewohners beachten?
Die Anmeldung des Hundes ist zumeist kostenlos
Hundewelpen sind in Deutschland bis zu ihrem dritten Lebensmonat steuerfrei. Nach dem dritten Monat muss es allerdings recht schnell gehen. Der Hund ist dann binnen drei Tagen mit folgenden Angaben anzumelden:
- Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters
- Rasse und Farbe
- Geschlecht und Alter
- Zum Schluss wird noch die Herkunft des Hundes benötigt. Bei Welpen sind dies in der Regel die Züchter, aus denen das Tier stammt. Bei Hunden, die älter als drei Monate sind, muss der Vorbesitzer angegeben werden. Auch hier sind der Name und der Hauptwohnsitz anzugeben.
Die Anmeldung des Hundes ist in der Regel kostenlos und erfolgt auf dem Steuer- und Stadtkassenamt der Gemeinde, in der Hundebesitzer ihren festen Wohnsitz haben. Kosten können allerdings entstehen, wenn ein Bundesland verpflichtend fordert, dass der Hund in einem Online-Hunderegister anzumelden ist. Interessante Informationen hierzu findet ihr auch im Blog von Schecker.de
Nach der Anmeldung erhält der Hund eine Steuermarke
Wie der Hund angemeldet wird, hängt von der Stadt oder Gemeinde ab. Die Anmeldung kann entweder per Post, per E-Mail, online auf der Webseite der Gemeinde oder auch persönlich erfolgen. Der Hundehalter muss sich in der Regel mit seinem Personalausweis oder seinem Reisepass ausweisen. Beim Reisepass wird zusätzlich eine Meldebestätigung benötigt.
Nach der Anmeldung wird dem Hundebesitzer die Steuermarke für sein Haustier ausgehändigt. Diese Steuermarke muss beim Gassigehen auf Verlangen vorgezeigt werden können. Es ist daher von Vorteil, wenn der Hund die Steuermarke am Halsband trägt. Die Hundesteuer wird normalerweise, so wie die Kraftfahrzeugsteuer auch einmal jährlich durch ein SEPA-Mandat bis auf Widerruf abgebucht. Wer seinen Hund nicht anmeldet oder zu spät meldet, handelt ordnungswidrig. Das Ordnungsgeld kann mehrere tausend Euro betragen.
Für Listenhunde ist eine erhöhte Steuer fällig
Die Höhe der Hundesteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich. Bei den meisten Ordnungsämtern und Behörden wird die Hundesteuer nach der Anzahl und Art der Hunde gestaffelt. Wer sich einen zweiten oder dritten Hund zulegt, muss daher mit einer höheren Besteuerung rechnen.
Die sogenannten Listenhunde bzw. gefährliche Hunde werden in vielen Gemeinden oft gesondert besteuert. In sechs Bundesländern muss für diese Hunde zusätzlich eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die Sach- und Personenschäden in voller Höhe abdecken kann. Zur Zeit sind dies Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.