Ein Ratgeber für den Alltag.
Für die meisten Menschen ist es ganz klar, dass der Hund ein echter Freund ist. Das beinhaltet auch, dass man ihn nicht schlägt, tritt oder anschreit. Doch hin und wieder kommen Menschen an ihre eigenen Grenzen und wissen sich nicht anders zu verhalten als mit Gewalt. Warum dies so ist, hat vielfältige psychologische Gründe. Wir möchten uns in diesem Artikel jedoch damit beschäftigen, was der Beobachtende in einer solchen Situation unternehmen kann, um dem Hund zu helfen.
Die rechtliche Situation
Zunächst ist es wichtig zu wissen, wie die rechtliche Lage aussieht. Laut unserem Tierschutzgesetz sind Tiere keine Sachen. Das ist ganz wichtig zu wissen! Sie sind jedoch wie Sachen zu behandeln, wenn keine eigene Regelung vorliegt.
Für Hunde ist der einzige (und schwache) Schutz die Tierschutz-Hundehaltungsverordnung (TierSchHuV). Dort sind die Haltungsbedingungen und auch der soziale Umgang mit dem Hund geregelt. Es steht nicht ausdrücklich im Gesetz, dass Hunde nicht geschlagen oder getreten werden dürfen. Jedoch kann ein solches Verhalten zu einer Ordnungswidrigkeit führen, denn mit Schlagen und Treten sind Schmerz und Leiden verbunden. Die Tierschutz-Hundeverordnung ist ohnehin nur mit Ordnungswidrigkeiten-Tatbeständen versehen; bei Straftaten muss § 17 des Tierschutzgesetzes (die TierSchHuV ist ein Teil des Tierschutzgesetzes) überschritten sein, und dies kann in der Regel sachverständig nur durch Tierärzte festgestellt werden.
Sofern keine klaren Verstöße bei den Haltungseinrichtungen festgestellt werden können, sind die Eingriffsmöglichkeiten sehr gering – ohne dokumentierte Schäden am Tier selbst können Behörden kaum etwas unternehmen. Der Hund als treuester Begleiter des Menschen ist daher Gewalttaten aus juristischer Sicht fast wehrlos ausgeliefert.
PETA hat in Einzelfällen Sanktionierungen auch nach § 17 Tierschutzgesetz erreicht, z. B. bei der Zwingerhaltung. Doch der Weg ist lang, eine schnelle Hilfe für misshandelte Hunde ist schwer zu erwirken.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie extrem wichtig die Zivilcourage des Einzelnen ist! Jeder Hund, dem durch mutige Menschen geholfen werden kann, ist wichtig! Schauen Sie hin, seien Sie ein Held für diesen Hund, dessen Leid Sie beobachten.
Die eigenen Gefühle
Wer Zeuge von Gewalt gegen einen Hund wird, der sollte sich zunächst seiner eigenen Gefühle bewusst werden, um dann besser reagieren zu können. Zunächst ist man erschrocken und fühlt sich hilflos. Dann überlegt man fieberhaft, wie man mit der Situation umgehen soll. Man erwägt, die Polizei anzurufen, denkt jedoch dann, dass dies viel zu lange dauern wird. Was also tun? Hat man genug Mut, um sich der Lage anzunehmen? Und wenn ja, wie? … oder geht man doch einfach weiter?
Dies alles sind Gefühle, die normal sind und die man innerhalb kurzer Zeit erfährt. Der entscheidende Moment ist, sich dann ein Herz zu fassen und einen Versuch des Eingreifens zu starten.
Worte gegen Gewalt
In der menschlichen Psychologie ist es zumeist so, dass Vorwürfe und Beschimpfungen einer Situation nicht dienlich sind, in der ein Beteiligter bereits gewalttätig ist. Es ist taktisch sinnvoller, sich der Situation offen, freundlich und klar entgegenzustellen.
So kann man beispielsweise ein Gespräch suchen, in dem man den Hund lobt: „Sie haben einen sehr hübschen Hund. Was hat er getan, dass Sie sich so über ihn ärgern?“
Eine solche Formulierung kann ein Gesprächsbeginn sein. Denkbar ist auch die Frage: „Entschuldigen Sie, kann ich Ihnen helfen?“ Sehr wahrscheinlich wird jeder freundliche Gesprächsbeginn mit einer ruppigen Antwort quittiert werden, die besagt, man solle sich nicht einmischen, es gehe einen nichts an.
An dieser Stelle ist es ratsam, sich als engagierter Bürger zu zeigen und zu sagen:
„Ich setze mich immer ein, wenn ich bemerke, dass ein schwächeres Lebewesen in einer Notsituation ist.“
Versuchen Sie, ein Gespräch in Gang zu bringen, das verdeutlicht, dass Gewalt keine Lösung ist. Hinterfragen Sie die Situation und bieten Sie vielleicht sogar Ihre Hilfe an. Manchmal ist es auch Unwissenheit und Überforderung, die Menschen zu Gewalttätern werden lässt. Wenn der Beobachtende über Hundewissen verfügt, kann er es weitergeben. Viele Menschen verstehen ihren Hund auch gar nicht, da sie sich nie mit dem Ausdrucksverhalten des Tieres beschäftigt haben. Wenn man als Zuschauer den Hund „lesen“ kann, dann ist es sehr empfehlenswert, zum „Übersetzer“ zu werden. So kann man sagen: „Entschuldigen Sie, wenn ich mich einmische, Sie haben so einen lieben Hund. Schauen Sie, er ist sehr verunsichert und versteht nicht, was Sie von ihm erwarten. Was ärgert Sie gerade so? Ich würde Ihnen gerne helfen, es Ihrem Hund verständlich zu machen und eine Lösung zu finden.“ Mit solchen Sätzen kann man Erstaunliches erreichen!
Es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass die rechtliche Handhabe sehr langwierig und schwierig ist. Jede Verbesserung der Situation des Hundes über einen freundlichen Kontakt ist zu begrüßen.
Suchen Sie sich gleichgesinnte Helfer
Wenn es die Situation zulässt, sprechen Sie in dem Moment eine weitere, fremde Person an, die mit Ihnen zusammen in das Gespräch einsteigt. Es ist besser, nicht alleine zu sein.
So kann man sich auch zwischen Hund und Mensch stellen und damit verhindern, dass dem Hund eine weitere Misshandlung widerfährt.
Dennoch: Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr. Droht die Situation zu eskalieren, ziehen Sie sich zurück.
Beweise für eine rechtliche Belangung
Es gibt Situationen, in denen man nicht eingreifen sollte, da es zu gefährlich sein könnte. Man muss immer auf das eigene Bauchgefühl hören. In solchen Fällen ist es ratsam, die Situation zu filmen, damit man Beweise für die Polizei hat. Die Polizei ist der richtige Ansprechpartner, wenn das Leben des Tieres in Gefahr ist und wenn man den Halter nicht kennt, da die Eskalation zum Beispiel in einem Park passiert. Die Polizei muss kommen, wenn die Gefahrensituation am Telefon geschildert wird. Dann werden die Personalien aufgenommen, und es wird eine Entscheidung zur Sicherung des Tieres getroffen. Im Optimalfall kann ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen werden. Der betreffende Hund kommt dann in ein Tierheim und kann eine neue, liebevolle Familie finden.
Wenn man weiß, wo der Halter wohnt, dann kann nicht nur die Polizei helfen, sondern auch das zuständige Veterinäramt oder der Tierschutzverein vor Ort. Das Veterinäramt ist verpflichtet, persönliche Daten vertraulich zu behandeln. Wer den Täter kennt und häufiger Gewalt gegenüber einem Hund beobachtet hat, der sollte Datum, Uhrzeit und Tathergang notieren. Je mehr Beweise vorliegen, desto größer ist die Chance, den Halter zu belangen. Hilfreich sind auch Fotos der Übergriffe.
Wer zusätzliche Hilfe braucht, kann sich über den Link peta.de/whistleblower auch an PETA wenden. Es wird allen Meldungen nachgegangen. Dank des Engagements von mutigen Menschen konnte schon sehr vielen Tieren geholfen werden!
Was soll ICH tun – Tipps im Überblick:
- Ruhig bleiben, über einen positiven Einstieg ins Gespräch kommen
- Hilfe anbieten, Situation hinterfragen, hundliches Verhalten „übersetzen“
- Klar machen, dass man sich immer für Schwache einsetzt – egal ob Tier oder Mensch
- Mitstreiter suchen, die einen in der Situation unterstützen
- Situation dokumentieren (Handy-Video, Fotos, Datum, Uhrzeit, Tathergang)
- Wenn man den Halter kennt: an das Veterinäramt und/oder den örtlichen Tierschutzverein wenden
- An PETA wenden und um Hilfe bitten, wenn man alleine nicht weiter weiß
- Nicht selbst in Gefahr bringen! Droht die Situation zu eskalieren, Rückzug antreten und ggf. die Polizei anrufen
Ein Gastbeitrag von Sylvie Bunz
Alle Bilder & Quellen: PETA, via Sylvie Bunz