Egal ob Schäferhund, Dackel, Pudel und Co.: Für jeden Hundeliebhaber gibt es den passenden Hund. Gerne wird der neue beste Freund dann auch mit zahlreichen Spielzeugen wie Kaubällen oder Frisbees ausgestattet. Auch eine Hunde-OP-Versicherung wird von vielen Hundebesitzern abgeschlossen, um dem Hund eine notwendige Operation nicht aus Geldgründen zu verwehren und so sein Leben zu verlängern. Doch dies ist nicht die einzige Versicherung, die für Hunde abgeschlossen werden kann. Mit der Hundehaftpflichtversicherung verpflichtet der Gesetzgeber in einigen Bundesländern Hundehalter sogar, Schäden an Dritten durch ihr Tier zu versichern.

Während in den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Saarland die Hundehaftpflichtversicherung eine optionale Versicherung darstellt, ist sie in den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen eine Pflichtversicherung, die für jeden Hund abgeschlossen werden muss.

In den übrigen Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen) gibt es eine gesonderte Regelung. Dort besteht keine generelle Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung. In diesen Bundesländern kommt es auf die jeweilige Definition eines Listenhundes an.

Wann gilt ein Hund als Listenhund?

Jedes Bundesland führt seine eigene Liste von Hunderassen, die als potentiell Gefährlich gelten. Hier wird meist noch einmal unterschieden in “gefährliche Hunde” (Kategorie 1) und “gefährliche Hunde, deren Gefährlichkeit durch einen Wesenstest widerlegt werden kann” (Kategorie 2). Bei Nichtbestehen des Wesenstests kann einem die Haltung des Hundes dann unter Umständen sogar verboten werden. Als Gefährlich gilt ein Hund je nach Bundesland dann, wenn es bei der Rasse zu gewaltsamen Vorfällen mit Menschen und Tieren kam. Jede Landesregierung führt hierzu ihre eigenen Hunderassenregister. So kann es sein, dass in einem Bundesland ein Hund ein Listenhund ist und in einem anderen nicht.

ACHTUNG: Nur weil ein Hund in einem dieser 5 Bundesländer als Listenhund gilt, bedeutet das nicht, dass für diesen Hund auch automatisch eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss.

Im Bundesland Sachsen gelten zum Beispiel nur die drei Rassen

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pitbull Terrierund deren Kreuzungen untereinander zu den Listenhunden, bei denen eine Gefährlichkeit vorausgesetzt wird. Geregelt wird dies im sächsischen § 1 Abs. 1 DVOGefHundG. Bundesweit gelten allerdings über 40 Hunderassen zu den “gefährlichen” Listenhunden. Die geltenden Rasselisten sind im jeweiligen Bundesland zu erfragen.

    Was muss man beachten, um einen Listenhund halten zu dürfen?

    Bleiben wir in Sachsen. Um einen laut Rasseliste “gefährlichen Hund” zu halten muss man als Halter einiges tun, bzw. vorweisen. Dies ist geregelt im § 5 Abs. 1 GefHundG.

    “Wer einen gefährlichen Hund halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen
    Kreispolizeibehörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller

    1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
    2. die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt,
    3. das Bestehen einer besonderen Haftpflichtversicherung nachweist,
    4. in den dem Halten dienenden Räumlichkeiten und Freianlagen eine verhaltensgerechte
    und ausbruchssichere Unterbringung ermöglicht, so dass die körperliche
    Unversehrtheit von Menschen und Tieren nicht gefährdet wird.”

    Mit anderen Worten: Der Hundehalter muss, neben der Volljährigkeit und einer Hundehaftpflichtversicherung, ein sicheres zu Hause für den Hund nachweisen, aus dem der Hund nicht ausbrechen kann. Um seine Zuverlässigkeit zu beweisen, ist ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorzuweisen. Für die Sachkunde ist eine Bescheinigung von offiziell anerkannten Experten einzuholen. Autorisierte Tierärzte, Amtstierärzte oder Veterinärämter stellen eine solche Bescheinigung aus. Hierfür ist das Bestehen eines Multiple Choice-Test nötig, in dem Fragen zur alltäglichen Gefahrenvermeidung im Umgang mit dem Hund, aber auch Gesundheitsfragen oder Fragen zur Ernährung des Hundes beantwortet werden müssen.

    “Zum Thema Hundehaftpflichtversicherung ist zu sagen, dass sich die Suche für einen Listenhund als schwierig herausstellen kann. Denn nicht jeder Versicherer sieht sich dazu verpflichtet, diese zu versichern. Sinnvoll ist es hierbei, sich mit einem Versicherungsmakler in Verbindung zu setzen. Dieser kann schnell bei mehreren Versicherern gleichzeitig prüfen, ob ein Hund versicherbar ist oder nicht. Und das, ohne dass der Versicherer von der Identität des Halters erfährt. So lässt sich am besten die passende und günstigste Versicherung finden. Nur wenige Versicherer sind bereit, Listenhunde ohne größere Mehrbeiträge zu versichern. Eine solche Gesellschaft ist die Haftpflichtkasse Darmstadt (Haka Darmstadt).” – Katharina Krech, Hundemama und Versicherungsmaklerin bei transparent-beraten.de.

    Wer mit einem Listenhund Gassi gehen will, muss zudem auf die Anlein- und Maulkorbpflicht achten. Außerhalb seines eigenen, umzäunten Grundstücks ist der Hund immer an der Leine zu führen und hat stets einen Maulkorb zu tragen. So darf er auch nicht auf Kinderspielplätze, Liegewiesen und Badeanstalten mitgenommen werden. Gleichzeitig darf immer nur ein Hund auf einmal geführt werden. Auch wer den Hund ausführen darf, ist im § 6 Abs. 2 GefHundG geregelt. Neben dem Halter selbst, dürfen dies nur Personen,“…die nach Alter sowie körperlicher und geistiger Verfassung zur Führung eines gefährlichen Hundes in der Lage sind.” (s.a. Polizei Sachsen).

    “Der bereits oben als Listenhund genannte American Staffordshire Terrier würde bei der Haka Darmstadt bei einer Versicherungssumme von 20 Millionen Euro nur 88 Euro jährlich kosten. Der nächst “günstigere” Versicherer wäre erst die Ammerländer Versicherung bei 200 Euro jährlich. Und das bei einer Versicherungssumme von gerade mal fünf Millionen Euro. Ein Vergleich, der sich definitiv lohnt.
    Im Grunde ist es jedoch jedem Hundebesitzer zu empfehlen, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, egal ob es sich um eine kleine, eine große oder um eine als Listenhund bezeichnete Rasse handelt. Von jedem Hund geht immer ein gewisses Risiko aus und man kann leider nie zu 100 Prozent sicher sein, dass durch den Vierbeiner nicht einmal jemand verletzt oder ein Gegenstand beschädigt wird. Da der Hundehaftpflichtschutz im direkten Vergleich mit anderen Versicherungsarten sehr günstig ist, sollte es keinen Grund geben, sich gegen eine Hundehaftpflichtversicherung zu entscheiden. Auch mit einem friedliebenden Hund passieren einmal Unfälle. Ein kurzer Schreck reicht und das Tier tut, was es sonst nie tun würde.” – Katharina Krech

    Ein Gastbeitrag von Daniel Setzke, von transparent-beraten.de

    Bild & Quelle: RescueWarrior / Pixabay, creative commons public domain