Viele kennen das Problem bestimmt: Hunde sind zwar Frauchens und Herrchens bester Freund, beim Vermieter manchmal aber gar nicht gern gesehen. Was man als Hundehalter oder Besitzer von anderen Tieren darf oder nicht darf hat uns Verena Mai zusammengefasst.

Wie ist die Tierhaltung im Gesetz geregelt?

Grundsätzlich ist es davon abhängig, um welches Tier es sich handelt bzw. wie groß das Tier ist. Ein Gericht entschied, dass es Vermietern nicht erlaubt ist, ein generelles Verbot von Haustieren einzuführen, selbst wenn es sich um Hunde oder Katzen handelt. Folglich ist es auch unzulässig, dies im Mietvertrag zu vereinbaren. Um Streitigkeiten zu vermeiden, kommt es im Endeffekt auf den Einzelfall an. Es besteht kein gesetzliches Recht für den Mieter, Haustiere ohne Rücksicht auf den Vermieter oder andere Mietnachbarn, anzuschaffen. So kann es hin und wieder zu dem sogenannten „Erlaubnisvorbehalt“ kommen. Dies bedeutet, der Mieter muss den Vermieter zum Beispiel über die Anschaffung eines Hundes informieren. Dieser hat dann das Recht, unter angemessener Begründung, gegen die Anschaffung zu sprechen.

Welche Haustiere dürfen grundsätzlich ohne „Erlaubnisvorbehalt“ angeschafft werden?

Vor allem bei Tieren, welche sich entweder in Aquarien, Terrarien oder Käfigen befinden hat der Vermieter kein Recht die Haltung pauschal zu untersagen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich diese Tiere nicht direkt in der Wohnung befinden und folglich keine Probleme verursachen können, welche den Vermieter betreffen könnten.

Ist es ohne Weiteres erlaubt, Hunde in einer Mietwohnung zu halten?

Bei der Anschaffung von etwas größeren Tieren wie Hunden ist es deutlich komplizierter als bei Kleintieren. Grundsätzlich ist es dem Vermieter nicht erlaubt, Hunde in einer Wohnung zu verbieten. Der Mieter hat aber die Pflicht darauf zu achten, dass sich niemand anders dadurch belästigt fühlt, sprich er darf sich ohne Rücksicht auf andere Mieter sowie den Vermieter nicht einfach einen Hund anschaffen. Um rechtliche Konsequenzen und Gerichtsgänge zu vermeiden, ist es zu empfehlen, vor der Anschaffung eine kurze Rücksprache mit dem Vermieter zu führen.

Bei welchen Tieren gibt es Einschränkungen?

Bei gefährlichen oder wilden Tieren ist die Erlaubnis vom Vermieter vonnöten. Bei sehr außergewöhnlichen Tieren wird zusätzlich eine Erlaubnis vom Landesstraf- und Verordnungsgesetz benötigt.

Die wichtigsten Regelungen auf einen Blick:

  • Grundsätzlich sind Haustiere in der Wohnung erlaubt. Der Mieter hat das Recht ungefährliche Tiere, wie zum Beispiel Katzen, Hunde oder Kleintiere, zu halten.
  • Die Haltung von Katzen und Hunden kann vom Vermieter abgelehnt werden.
  • Eine allgemeine Klausel im Mietvertrag, welche die Tierhaltung untersagt, ist verboten, da auf den individuellen Fall eingegangen werden muss.
  • Sollte im Mietvertrag nichts zur Tierhaltung vereinbart worden sein, muss der Mieter dennoch Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen.

Ist es möglich die Zustimmung einer Tierhaltung nachträglich zu widerrufen?

Der Vermieter hat das Recht, anhand einer wichtigen Begründung, die Abschaffung des Tieres zu verlangen. Sollte der Mieter dies nicht ernst nehmen, kann dieser unmittelbar gekündigt werden.

Darf ein Tier als Besuch in die Mietwohnung eintreten?

Grundsätzlich gilt die Gastfreundschaft auch für Tiere. Folglich ist es ohne Zustimmung des Vermieters möglich, ein Tier zum Besuch aufzunehmen. Wie lange dieser Besuch andauern kann, ist gesetzlich nicht geregelt.

 

Autorenprofil:

Verena Mai ist für sz-immo in der Redaktion tätig. Recherchen und Kooperationen zu den Themengebieten Wohnen & Einrichten, Umzüge & Sicherheit im Haushalt gehören zu ihren bevorzugten Themengebieten.

 

Titelbild & Quelle: <a href=“https://pixabay.com/users/Fran_LoABlog/“>Fran_LoABlog</a> / Pixabay, creative commons public domain