Ist der Hund krank, leiden alle – auch die Haushaltskasse, wenn eine teurere Behandlung ansteht. Eine Hundekrankenversicherung hilft, wenn Sie nicht vor der Fragen stehen wollen: „Kann ich mir das leisten?“

Eine Hundekrankenversicherung gibt es in zwei Varianten:

  • 1. OP-Versicherung: Die Hundekrankenversicherung trägt die Kosten bei notwendigen Operationen
  • 2. Krankenvollversicherung: Die Hundekrankenversicherung trägt über die OP-Kosten hinaus alle Aufwendungen für notwendige Behandlungen.

OP-Hundeversicherung: Schutz vor hohen Operationskosten

Eine Hundeversicherung mit Übernahme der Operationskosten (sogenannte OP-Versicherung) trägt die Kosten für den Aufenthalt in der Tierklinik – und zwar für die Unterbringung ebenso wie für die notwendigen ärztlichen Behandlungen.

Eine Hundekrankenversicherung mit umfassendem Vollschutz erstattet über die Kosten für eine OP hinaus auch bis zu 100 Prozent der notwendigen Tierarztkosten für ambulante Behandlungen, unter anderem für Arztbesuchte selbst, für Arzneimittel, Diagnostik wie zum Beispiel Röntgen, EKG, CT oder auch Vorsorgekosten wie zum Beispiel Impfungen.

Tipp: Nicht erstattet werden andere Aufwendungen wie etwa Tierarztbescheinigungen oder die Kastration bzw. Sterilisation.

Das ist wichtig!

Unbegrenzt ist der Schutz der Hundekrankenversicherung selten – so gibt es zum einen Höchstgrenzen der Kostenerstattung: Sowohl OP- wie auch ambulante Behandlungskosten werden meist nur bis zu einem Höchstbetrag im Jahr erstattet. Viele Hundekrankenversicherungen sehen neben den Höchstgrenzen noch eine Selbstbeteiligung vor – bei jeder Inanspruchnahme der Versicherung muss dann ein prozentualer oder in Euro bemessener Anteil selbst gezahlt werden. Überhaupt setzen die Hundekrankenversicherungen voraus, dass Wartezeiten eingehalten werden: Meist müssen Sie nach Vertragsschluss drei Monate warten, bis die Hundekrankenversicherung leistet.

Mein Hund ist krank – und nun?

Wenn der eigene Hund krank wird, hat die Behandlung immer erst einmal die oberste Priorität – aber der Tierarzt wird nach Abschluss der Behandlung Geld sehen wollen. Lassen Sie sich deshalb für Ihre Hundekrankenversicherung immer eine Rechnung ausstellen, die Sie sofort der Hundekrankenversicherung weiterleiten. Meist erfolgt die Erstattung dann binnen zwei bis drei Wochen!

Tipp: Alternativ besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass der Tierarzt die Rechnung direkt an die Hundekrankenversicherung weiterleitet und Sie nur einen ggf. anfallenden Selbstbehalt zahlen – sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt über diese Option.

Anbieter und Preise

Hundekrankenversicherungen bieten sowohl als OP- wie auch als Vollkostenschutz die Allianz, die Uelzener, die Agila und die Helvetia an. Die Beiträge richten sich dabei sehr nach der Rasse, der Größe und dem Alter des jeweiligen Hundes – mit mindestens 15 Euro für eine OP-Versicherung und 25 Euro für eine Vollkostenversicherung müssen Sie allerdings rechnen.

Tipp: Oft lassen sich Hundeversicherungen wie die Haftpflicht und die Hundekranken kombinieren – der Beitrag sinkt so um bis zu 15 Prozent.

Ein Beitrag von Oliver Mest.

Bild & Quelle: skeeze / Pixabay, creative commons public domain