In Deutschland gibt es rund 9 Millionen Hundebesitzer. Allgemein bekannt ist, dass die Kosten für die geliebten Tiere schnell in die Höhe schießen können: Die Vierbeiner brauchen Futter, müssen regelmäßig zum Tierarzt und möchte man sie mit in den Urlaub nehmen, ist das oft mit zusätzlichen Transportkosten verbunden. Deutsche sparen zwar gerne, doch nur die wenigsten Haustierbesitzer wissen, dass sich mit ihren Vierbeinern auch Steuern sparen lassen. Welche Hundekosten von der Steuer absetzbar sind, erklären wir in diesem Artikel.

Hundehaftpflichtversicherung

In sechs von sechzehn Bundesländern ist sie verpflichtend, in fünf optional und in den restlichen Bundesländern existieren gesonderte Regelungen. Sinnvoll ist die Hundehaftpflicht prinzipiell für jeden Hundebesitzer, da er nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dazu verpflichtet ist, für alle durch den eigenen Hund verursachten Schäden zu haften und die Kosten in voller Höhe aufzukommen. Eine gute Nachricht für alle Hundebesitzer, die die Hundehaftpflicht verpflichtend oder freiwillig abgeschlossen haben: Die Kosten können wie alle anderen privaten Versicherungen als Sonderabgabe in die Steuererklärung aufgenommen werden.

Heimischer Hundefriseur

„Heimischer Hundefriseur“ – das klingt zunächst seltsam, schließlich geht man in der Regel für den Friseurbesuch in den Salon. Das gilt auch für die speziellen Hundesalons, in denen die Vierbeiner eine besondere Pflege erfahren. Doch wer mit seinem Vierbeiner solch einen Salon besucht, kann die Friseurkosten nicht von der Steuer absetzen. Ganz anders sieht das aus, wenn der Friseur zum Hundebesitzer nach Hause kommt. Wird der Hund in den heimischen vier Wänden frisiert, können die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden. Und noch etwas ist zu beachten: Um die Kosten für den Hundefriseur tatsächlich absetzen zu können, muss die Rechnung per Überweisung bezahlt werden. Das Finanzamt erkennt keine Barzahlung an.

Betreuungskosten für die Vierbeiner

Alle Hundebesitzer kennen es: Die Urlaubsplanung steht an und es gibt zwei Möglichkeiten: Die erste und beliebteste ist ein Urlaub, bei dem auch der Hund dabei sein kann. Schließlich ist der Vierbeiner für viele ein vollwertiges Familienmitglied, also hat er auch ein Anrecht auf Urlaub. Manchmal ist das jedoch nicht möglich oder man möchte dem Hund die Strapazen eines Fluges ersparen. In solchen Fällen hilft oftmals ein Dog Sitter aus, der das Tier täglich zu Hause besucht und füttert. Die dafür aufkommenden Kosten können Hundehalter wie den heimischen Friseurbesuch als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen, wie der Bundesfinanzhof im Jahr 2015 entschieden hat. Die Steuererleichterung wird auch hier allerdings nur für die Betreuung in den eigenen vier Wänden gewährt – den Aufenthalt in einer Hundepension müssen die Besitzer komplett alleine tragen.

Tierarztkosten und weitere Besonderheiten bei Berufshunden

Generell sind Tierarztkosten leider nicht steuerlich absetzbar – auch dann nicht, wenn der Tierarzt nach Hause kommt. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wird der Hund aus beruflichen Gründen gehalten, können die Tierarztkosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Als Berufshunde zählen beispielsweise Polizei- oder Therapiehunde. Übrigens: Für Berufshunde können auch sämtliche Kosten für die Tierhaltung abgesetzt werden, dazu zählen unter anderem das tägliche Futter und Gebrauchsgegenstände wie etwa die Leine. Oftmals erstattet jedoch bereits der Arbeitgeber viele dieser Kosten – diese können beim Finanzamt nicht doppelt abgerechnet werden. Die Hundesteuer wird ebenfalls nicht fällig bei Diensthunden, da der Hund der „Einkünfteerzielung“ dient.

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